Aktuelles
Wohnungseigentum - Absage einer Eigentümerversammlung während der COVID-19 Pandemie
eingestellt am 08.12.2020
Eine am Tag der Einladung noch zulässige, später aber aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben unzulässige Versammlung abzusagen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.
LG Meiningen, Beschl. v. 04.08.2020, Az. 4 T 119/20
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